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Die Elektroinstallation

Die Elektroinstallation gehört zu den wichtigsten Grundlagen im Hausbau. Der Elektriker ist aus gutem Grund oft der erste und der letzte Ansprechpartner in Ihrem Projekt.
Mit der Elektrotechnik wird Ihre Energiewirtschaft aufgestellt, der Komfort in den eigenen vier Wänden bestimmt und der Alltag mit ausgeklügelten Elektroinstallationen erleichtert. Wir beraten Sie gerne. Sie profitieren von unserer Erfahrung.

Die Elektroinstallation umfasst die Leitungsverlegung und die Montage von Verteilern, Überstromschutzeinrichtungen, Fehlerstromschutzschaltern, Leitungsschutzschaltern, Leuchten, Elektrogeräten, elektrischen Maschinen, Sensoren wie Bewegungsmeldern und Dämmerungsschaltern, Schaltern, Tastern und Steckdosen sowie die abschließende Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.

Aufgabe des Elektroinstallateurs ist es, die einzelnen Komponenten so zu verbinden, dass die Schaltung die gewünschte Funktion erfüllt und keine Gefahr eines elektrischen Schlags besteht. Bei Arbeiten sind zur Vermeidung von Stromunfällen die einschlägigen Sicherheitsregeln, insbesondere die fünf Sicherheitsregeln, zu beachten.

Die Mindestzahl von Steckdosen und Stromkreisen pro Raum und Wohnung ist in der DIN 18015 sowie RAL-RG 678 festgelegt.

 Prinzipiell gibt es zwei Arten, elektrische Installationen zu planen und zu errichten:

  •   zentral
  • dezentral

Vorteil der zentralen Elektroinstallation ist, dass alle wichtigen Betriebsmittel in einem Verteiler zusammengefasst sind, was eine schnelle Fehlersuche ermöglicht. Nachteilig dabei ist, dass die meist langen Leitungslängen zu den Verbrauchern genau dimensioniert werden müssen, um Spannungsabfälle möglichst klein zu halten.

Bei der dezentralen Elektroinstallation werden die Betriebsmittel nahe bei den Verbrauchern angeordnet, was eine bessere Anlagenübersichtlichkeit und deutlich weniger Kabel und Leitungen bedeutet. Ein Vorteil dabei ist neben den niedrigeren Kosten auch der deutlich verbesserte Brandschutz.

 In Deutschland wird die Elektroinstallation durch zahlreiche VDE-Bestimmungen und DIN-Normen geregelt. Nennenswert sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Normen der Reihe DIN VDE 0100, sowie die Normen der Reihe DIN 18015.

DIN VDE 0100 enthält Bestimmungen zur Planung, Errichtung und Prüfung elektrischer Anlagen, sowohl für Wohngebäude, als auch für gewerbliche und öffentliche Gebäude.

DIN 18015 enthält Angaben zu elektrischen Anlagen in Wohngebäuden, deren Mindestausstattung, Planungsgrundlagen, sowie Leitungsführung und Anordnung von Betriebsmitteln.

Die Richtlinie RAL-RG 678 erweitert DIN 18015. Je nach Anforderungen an Komfort und Energieeffizienz legt die Richtlinie verschiedene Standards fest. Die Klassifizierung beginnt bei der Kennzeichnung durch einen Stern, was der Mindestausstattung nach DIN 18015-2 entspricht, und reicht bis zur Kennzeichnung mit 3 Sternen für gehobene Ansprüche. Die Standards berücksichtigen dabei Funktionsbereiche wie z. B. Beleuchtungssteuerung, Rollladen- und Jalousiesteuerung, Einzelraumtemperaturregelung, Heizung und Lüftung oder Einbruch- und Brandmeldung.

 

Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) von 2006 bestimmt, dass elektrische Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden müssen. Nach § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ist es hierzu insbesondere erforderlich, dass die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V. (VDE) beachtet werden. Verwendete Materialien und Geräte entsprechen in der Regel den allgemein anerkannten Regeln der Technik wenn diese die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung oder alternativ das Zeichen einer akkreditierten Stelle tragen, wie das VDE- oder das GS-Zeichen.

Neben dem Stromnetzbetreiber selber dürfen die Arbeiten an der Anlage nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden (dies trifft in der Regel auf alle Fach- und Meisterbetriebe zu).

Instandhaltungsarbeiten im Anlagenteil nach der Messeinrichtung dürfen hingegen auch von Laien ausgeführt werden, soweit hierbei keine Veränderungen der Anlage vorgenommen werden. Die Arbeitsschutzrichtlinien fordern hingegen in der Regel, dass betriebliche Instandhaltungsarbeiten von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden.

 Anwendungsregeln für Messeinrichtungen

Die VDE-AR-N 4101:2015 bereitet den Zählerschrank auf zukünftige Anforderungen der Energiewende vor.

Im dritten Quartal 2015 trat die neue Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015 in Kraft. Sie definiert die technische Mindestanforderung für Zählerplätze in elektrischen Anlagen innerhalb eines Wohngebäudes mit direkter Messung und Betriebsströmen bis maximal 63A, die an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Stromversorgung angeschlossen ist.

Im Detail beschreibt die neue Anwendungsregel:

Zählerplätze für den Einsatz von Messystemen nach dem Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), wodurch die Erweiterung von intelligenten Zählern zu einem Messystem einfach möglich wird. Anwendungen aus den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energieerzeugung, Elektromobilität und Energiespeicherung sind darin berücksichtigt.

Den Anschluß von Zählerplätzen an das Hauptstrom-Versorgungssystem sowie die zulässigen Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Dabei erstreckt sich ihre Gültigkeit nicht nur auf Bezugsanlagen, sondern in Verbindung mit der VDE-AR-N 4105 auch auf Erzeugungsanlagen.

Grundsetzlich gestattet die neue Anwendungsregel sowol den Einsatz von Zählerplätzen nach DIN VDE 0603 ind DIN 43870 mit integrierter Befestigungs- und Kontakteinrichtung (BKE-I) als auch den Einsatzvon Zählerplätzen mit klassischer 3-Punkt-Befestigung.

Die VDE- Anwendungsregel wurde gemeinsam mit Netzbetreibern, Herstellern und dem Elektrofachhandwerk von der Projektgruppe "Anforderungen an künftige Zählerplätze" erarbeitet, unter der Federführung des FNN-Lenkungskreises Nieder- und Mittelspannung im Forum Netztechnik/Netzbetrieb iM VDE (FNN).


Die neue Anwendungsregel ist seit 2015 für alle neu zu errichtenden Zähleranlagen bindend.





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